DIE FRIST ZUM ANMELDEN VON STEUERN LÄUFT AM 15-TEN MÄRZ AB
18.01.2011 09:19
Das Amt für öffentliche Einnahmen informiert die Bürger, dass sie verpflichtet sind die Jahressteuererklaerung für die realisierten Einnahmen im Jahre 2010 einzureichen als Steuerpflichtige der Einkommenspersonalsteuer.
Die gesetzliche Frist zum Einreichen der Jahressteuererklaerung ist vom 1.1.2011 bis 15.3.2011
18.01.2011


